Hallenbad Badeordnung
Hallenbad > Badeordnung
Badeordnung
A Benutzung
1. Mit dem Lösen der Eintrittskarte akzeptiert jeder Badegast diese Badeordnung.
2. Kinder unter 10 Jahren werden nur in Begleitung von Erwachsenen zugelassen. Die Kinder sind von den Erwachsenen während des Aufenthaltes in geeigneter Weise zu beaufsichtigen. Für unbeaufsichtigte Kinder wird keine Verantwortung übernommen. Ab 8 Jahren benutzen Mädchen die Damengarderobe und Knaben die Herrengarderobe.
3. Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen müssen das Bad um 19 Uhr verlassen.
4. Personen, die betrunken sind, mit Hautausschlägen, offenen Wunden oder ansteckenden Krankheiten wird der Zutritt untersagt. Personen, die an epileptischen Anfällen oder sonstigen zeitweiligen Störungen des Gleichgewichts leiden, werden nur in Begleitung eines beaufsichtigenden Erwachsenen zugelassen.
5. Für Personen mit Schwimmhilfen und für Nichtschwimmer ist es verboten, sich im Schwimmerbecken und in der Sprungbucht aufzuhalten.
B Eintritt und Betrieb
1. Als Ausweis für den bezahlten Eintritt gilt die Chipkarte. Sie ist auf Verlangen vorzuweisen.
2. Die Oeffnungszeiten werden von der Sportzentrum Heimberg Genossenschaft durch Aushang im Bad und auf der Webseite bekannt gegeben. Letzter Eintritt 30 Minuten vor Betriebsschluss.
4. Bei Ausfall einzelner Anlagenteile/Attraktionen (z. B. bei technischen Defekten oder aus Sicherheitsgründen) besteht kein Anspruch auf Minderung des Eintrittspreises.
5. Die Badeangestellten sind berechtigt, Teilstücke des Bades für Kurse, Schulen und Vereine zu reservieren und entsprechend abzusperren.
C Verhalten im Bad
1. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte gewahrt sind und keine Beeinträchtigung des Badebetriebes erfolgt. Er haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen.
2. Eine gründliche Körperreinigung vor dem Betreten der Schwimmhalle ist obligatorisch. Die Schwimmhalle darf nur in Badebekleidung betreten und benutzt werden. Wir empfehlen das Tragen von Badeschuhen mit rutschfester Sohle.
3. Die sechs Baderegeln der SLRG sind strikte einzuhalten.
4. Es ist verboten:
- seitwärts ins Bassin zu springen oder Personen ins Wasser zu stossen
- quer zur Bahn zu schwimmen oder in der Sprungbucht zu schwimmen
- nackt zu baden, insbesondere das Spielen und Baden der Kleinkinder ohne Badehosen
- Musikapparate laufen zu lassen, herumzurennen oder eine Unordnung zu hinterlassen
- in den Garderoben und in der Schwimmhalle zu essen, zu trinken sowie Kaugummi zu kauen
- alkoholische Getränke in die Anlage mitzubringen und zu konsumieren
- in den Räumlichkeiten zu rauchen
- Personen ohne deren Einverständnis zu fotografieren oder zu filmen
- Tiere in die Anlage mitzunehmen
D Aufsicht
1. Die Badeangestellten haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Badeangestellten ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
2. Die Badeangestellten können das Verwenden von Mobiltelefonen und anderen Geräten beim Verdacht auf Verletzung der Privatsphäre Dritter untersagen und die Geräte bis zum Verlassen der Anlage in Verwahrung nehmen.
3. Die Badeangestellten können Gäste aus dem Bad weisen, die
- die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden oder andere Badegäste belästigen
- die Sachbeschädigungen vornehmen oder gegen Bestimmungen der Badeordnung verstossen
- sich in einem beeinträchtigenden Zustand befinden (Alkohol, Drogen usw.)
E Haftung
1. Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr.
2. Für Diebstähle wird nicht gehaftet. Wertgegenstände oder grössere Geldbeträge können am Kiosk deponiert werden. Fundgegenstände sind den Badeangestellten abzugeben.
3. Bei Schadensfällen/Unfällen ist den Badeangestellten unverzüglich der Sachverhalt mitzuteilen. Wird dieses unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche. Die Badeangestellten sind verpflichtet, einen schriftlichen Bericht zu erstellen.
F Besonderes
1. Diese Badeordnung tritt per 1. April 2023 in Kraft. Sie kann durch die Geschäftsleitung jederzeit angepasst werden.
Heimberg, 1. April 2023
Sportzentrum Heimberg Genossenschaft
Die Geschäftsleitung